SHIFT VI 2025/2026 – Einladung zur Projekteinreichung

SHIFT, das Förderprogramm der Stadt Wien für die freie Kunst- und Kulturszene, lädt von 1. April bis 30. Juni zur Projekteinreichung ein. Gesucht werden Projekte aller Disziplinen, die sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen, dezentrale Orte in der Stadt erschließen, unkonventionelle Ansätze erproben und/oder partizipativ, prozess- und dialogorientiert mit Bewohner:innen der Stadt bzw. lokalen Gemeinschaften und Communities zusammenarbeiten. Gefördert werden 26 Projekte, die im Zeitraum von Jänner 2025 bis Juni 2026 in Wien umgesetzt werden, mit Summen von 25.000 bis max. 100.000 Euro.

Ein Förderprogramm der Stadt Wien für alternative, künstlerische Praxen dezentraler Kulturarbeit

SHIFT steht für Bewegung und Begegnung, für das Verlernen kultureller Barrieren und für Prozesse der Verschiebung. Künstler:innen, Anrainer:innen und Publikum treten miteinander in Beziehung. Aspekte der Vermittlung, der Partizipation und der künstlerischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Beteiligten und Anliegen sowie Interventionen im öffentlichen Raum stehen im Mittelpunkt. Die künstlerischen Projekte schaffen Räume für gemeinsame Erlebnisse, ungewöhnliche Perspektiven und neue Schnittstellen zwischen Kunst, Politik und Gesellschaft.

SHIFT verfolgt die Intention, kulturelle Entwicklung von Randbereichen der Stadt zu fördern.

SHIFT unterstützt soziale Emanzipation, Dialog und Diversität.

EINLADUNG ZUR PROJEKTEINREICHUNG

Gesucht werden Kunst- und Kulturprojekte aller Disziplinen, die eine oder mehrere der folgenden Zielsetzungen erfüllen:

  • Wo? Neue, wenig bespielte, dezentrale Orte erschließen: Projekte im öffentlichen Raum, in Off- und alternativen Räumen, abseits urbaner Zentren und gewohnter Orte
  • Was? Kunst, die sich mit aktuellen Themen auseinandersetzt. Projekte, die Räume für gemeinsame Erlebnisse schaffen, ungewöhnliche Perspektiven eröffnen und an den Schnittstellen zwischen Kunst, Politik und Gesellschaft angesiedelt sind.
  • Wie? Unkonventionelle Ansätze erproben: Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten
  • Mit wem? Partizipativ, prozess- und dialogorientiert mit Bewohner:innen der Stadt, lokalen Gemeinschaften und Communities zusammenarbeiten

EINREICHFRIST

Einreichungen müssen bis spätestens 30. Juni 2024 via Online-Formular abgegeben werden. Das Internetportal zur Einreichung ist ab 1. April geöffnet und schließt automatisch am 30. Juni um 24 Uhr. Das Online-Formular ist ab 1. April 2024 hier verlinkt.

Es kann zu Serverüberlastung kommen, daher bitte rechtzeitig einreichen.

FÖRDERHÖHE

Mit SHIFT werden 26 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert:

  • SHIFT (1) 2 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 100.000 Euro
  • SHIFT (2) 4 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 75.000 Euro
  • SHIFT (3) 9 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 50.000 Euro
  • SHIFT (4) 11 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 25.000 Euro

ZEIT UND ORT DER UMSETZUNG

Gefördert werden Projekte, die in Wien im Zeitraum Jänner 2025 bis Juni 2026 umgesetzt werden.

WER KANN EINREICHEN?

SHIFT richtet sich an die freie Kunst- und Kulturszene in Wien (Künstler:innen, Kunstvermittler:innen, Kulturschaffende, Initiativen, Kollektive und andere)

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen (z. B. Vereine) mit Sitz in Wien
  • eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag bis zu einer Förderhöhe von 50.000 EUR stellen.

BEWERTUNGSKRITERIEN

Die eingereichten Projekte werden von einer unabhängigen, fünfköpfigen Jury, die sich aus Expert:innen der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit zusammensetzt, bewertet. Sie überprüft die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Zielsetzung. Darüber hinaus werden alle Einreichungen für jeden der folgenden Aspekte spezifisch bewertet:

  • KÜNSTLERISCHES KONZEPT: Professionelle und ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung mit einem Themenbereich, Qualitätsanspruch, klare Darstellung von künstlerischer Intention und Umsetzung
  • INNOVATION: Originalität, Besonderheit und/oder innovative Ideen und Konzepte und/oder experimentelle Arbeiten (Gegenwartsbezug, Offenheit gegenüber verschiedenen Perspektiven und Stimmen, Relevanz)
  • WIEN-BEZUG: Auseinandersetzung mit der Stadt Wien, ihren Bewohner:innen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Gegebenheiten und Zusammenarbeit mit hier ansässigen Künstler:innen
  • VERMITTLUNGSKONZEPT: Klare Darstellung des Vermittlungskonzepts, der angewendeten Strategien und/oder Vermittlungsmedien für die Einladung, Involvierung und Beteiligung unterschiedlicher Personen/Gruppen/Besucher:innen
  • KOMMUNIKATIONSKONZEPT: Überblick darüber, welche Medien und Kommunikationskanäle genutzt werden, um das Publikum im Vorfeld zu erreichen, sowie über die vorgesehenen Maßnahmen zur medialen Vor- und Nachbereitung (PR, Social Media, Werbung und andere relevante Methoden)
  • NACHHALTIGKEITSKONZEPT: Maßnahmen zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Umsetzung des Vorhabens (Abfallvermeidung, Verwendung umweltfreundlicher Materialien, nachhaltige Produktion, mieten/leihen statt kaufen, regionale Lieferanten/Dienstleistende)
  • KALKULATION: Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, überzeugender Finanzierungsplan, Transparenz bei Kooperationen und Koproduktionen, Unterstützung durch etablierte Kunst- und Kulturinstitutionen

INFOTERMINE

An folgenden Terminen werden öffentliche Informationsveranstaltungen stattfinden:

Um die Anzahl der Teilnehmer:innen besser abschätzen zu können, bitten wir um Anmeldung unter ntry.at/shift-info.

EINREICHUNGSUNTERLAGEN

Einreichungen können in deutscher oder englischer Sprache gemacht werden und müssen folgende Informationen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Förderansuchen ausschließlich mit dem zur Verfügung stehenden Online-Formular welches ab 1. April 2024 hier verlinkt ist (Eine Voransicht des Antragsformulars als PDF wird vor 1. April hier zur Verfügung gestellt)
  • Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Vorhaben:

Allgemeine Projektbeschreibung: maximal 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Berücksichtigung der Bewertungskriterien: maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Informationen zur/ zum Antragsteller:in und zu den Künstler:innen: maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Geplanter Durchführungszeitraum (inkl. kurzer Beschreibung der geplanten Projektphasen/-etappen von Konzeptionsphase bis Abschluss), Veranstaltungstermine, Veranstaltungsorte, Projektmitwirkende

  • Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel nach dem zur Verfügung stehenden Online-Kalkulationsraster (Die Honorarsätze richten sich nach den Empfehlungen von Fair Pay)
  • ZVR-Auszug, Firmenbuchauszug ODER Meldezettel
  • Einverständniserklärung mit Unterschrift der zeichnungsberechtigt/en Person/en
  • Aus den Bewerbungsunterlagen muss hervorgehen, für welche Fördersumme angesucht wird. Projekte können doppelt eingereicht werden, in zwei unterschiedlichen Fassungen (einer umfangreicheren und kleineren Version). Bei Einreichung von zwei Versionen muss die umfangreichere am Ende des Titels durch (A) und die kleinere Version durch (B) gekennzeichnet werden.

Unterstützendes Anschauungsmaterial kann als ein einzelnes (!) PDF (maximal fünf A4-Seiten, maximal 10 MB) über die Hochladeoption zu Verfügung gestellt werden. Es dient jedoch nur als ergänzendes Element und ersetzt NICHT die oben beschriebenen Textfelder. Die Jury hat die Möglichkeit, das hochgeladene PDF-Anschauungsmaterial bei Bedarf hinzuzuziehen, ist jedoch nicht verpflichtet, dies zu tun.

Es gelten die Förderrichtlinien von BASiS.KULTUR.WiEN.

MEHRSTUFIGES AUSWAHLVERFAHREN

Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen unterteilt:

1. Phase

  • In einer ersten Bewertung trifft die Jury eine Vorauswahl aus den SHIFT-Einreichungen.
  • Einreichende, die nicht in dieser Vorauswahl sind, erhalten eine Absage.

2. Phase

  • Die vorausgewählten Einreichenden werden im Verlauf des Monats September 2024 bei Bedarf aufgefordert, binnen einer Monatsfrist Fragen der Jury auszuarbeiten und zu übermitteln. Bei Bedarf werden ergänzend dazu Fragen hinsichtlich Machbarkeit und Kalkulation vom SHIFT-Team gestellt.
  • Projekte, zu denen Fragen ausgearbeitet wurden, die jedoch nicht gefördert werden, werden mit einem gestaffelten Abschlagshonorar je nach angesuchter Fördersumme abgegolten.
  • Die Einreichenden werden im Bedarfsfall von der Jury zu einem Gespräch/Hearing eingeladen.
  • Die Jury kann gegenüber den Einreichenden Anregungen zu den Projekten formulieren.
  • In der zweiten Phase wird zusätzlich auf eine Ausgewogenheit von künstlerischen Sparten, Zielgruppen, der regionalen Verortung der Spielstätten und der zeitlichen Verteilung der Projekte geachtet.
  • Die Jury schlägt den verantwortlichen Organen der Stadt Wien die positiv bewerteten SHIFT-Einreichungen zur Bewilligung vor.
  • Die Jury hat die Möglichkeit, die Anzahl der Projekte pro Fördersumme geringfügig anzupassen. Beispielsweise kann eines der Projekte für 100.000 EUR in zwei Projekte für je 50.000 EUR umgewandelt werden. Die Fördersumme insgesamt bleibt dadurch jedoch unverändert.
  • Die Zu- und Absagen erfolgen bis spätestens 10. Dezember 2024 per E-Mail. Absagen erfolgen ohne Begründung. Es werden keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über die Ablehnung des Projektes erteilt.
  • Ein Projekt, das von SHIFT gefördert wird, kann keine zusätzliche Förderung für dasselbe Projekt von der MA7 erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Projekt bei beiden Förderstellen gleichzeitig einzureichen.

Weiterführende allgemeine Informationen zur Ausschreibung sind in unseren FAQ’s zu finden.