Nutzungsbedingungen für die Tage der offenen Ateliers

Mit der Teilnahme an den Tagen der offenen Ateliers stimmen Sie den folgenden Nutzungsbedingungen zu:



Künstlerinnen und Künstler sind eigenständige Veranstalterinnen und Veranstalter
Unter der Bezeichnung "Tage der offenen Ateliers" bündelt die Kulturvernetzung Niederösterreich eine Vielzahl von am dritten Oktoberwochenende stattfindenden Veranstaltungen zur größten Schau der bildenden Künste in Österreich. Und zwar stellt die Kulturvernetzung Niederösterreich entsprechend ihrem Vereinszweck eine Plattform zur gemeinsamen Bewerbung zur Verfügung; sie tritt aber weder an die Seite noch an die Stelle des jeweiligen Veranstalters. Die Abführung allfälliger Abgaben und Gebühren, der Abschluss allfälliger Versicherungen und die Einholung allfälliger behördlicher Bewilligungen und Genehmigungen obliegen Ihnen als Veranstalterin bzw. Veranstalter. Dagegen wird von uns eine pauschale Bewilligung der Verwertungsgesellschaft AKM beigestellt, im Rahmen der "Tage der offenen Ateliers" als Begleitprogramm Musik aus dem Repertoire der AKM live oder vom Tonträger öffentlich aufzuführen, ohne dass Sie dafür einer eigenen Nutzungsbewilligung bedürfen.

Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
Die Teilnehmenden stimmen hiermit zu, dass alle von ihm oder ihr bei der Anmeldung bekanntgegebenen und nicht ausdrücklich nur für die interne Verwendung bestimmten Daten zum Zweck der Bewerbung der "Tage der offenen Ateliers" in von der Kulturvernetzung Niederösterreich herausgegebenen Druckwerken und auf von der Kulturvernetzung Niederösterreich betriebenen Websites veröffentlicht werden. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich unter datenschutz@kulturvernetzung.at widerrufen werden. Im Übrigen wird die Kulturvernetzung Niederösterreich Daten der Teilnehmenden selbstverständlich nicht an Dritte weitergeben.

Nutzungsbewilligungen an Fotos und darauf abgebildeten Werken und Leistungen
Die Teilnehmenden erteilen der Kulturvernetzung Niederösterreich an allen von ihm/ihr bei oder im Zusammenhang mit der Anmeldung hochgeladenen oder übersandten Fotos einschließlich aller darauf abgebildeter Werke und Leistungen eine örtlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare Bewilligung zur Nutzung in Medien aller Art, und zwar auch in bearbeiteter oder sonst geänderter Fassung. Wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Urheberbezeichnung (Name oder Künstlername) ausdrücklich bestimmt, wird die Kulturvernetzung Niederösterreich diese Bezeichnung nach Möglichkeit und Tunlichkeit anbringen; ansonsten ist der die Teilnehmerin oder der Teilnehmer mit der Nutzung ohne Urheberbezeichnung einverstanden. Sollte ein Dritter die Kulturvernetzung Niederösterreich wegen der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung eines Urheberrechtes oder verwandten Schutzrechtes im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch nehmen, würde die Kulturvernetzung Niederösterreich die Teilnehmerin oder den Teilnehmer umgehend in Kenntnis setzen und würde die Teilnehmerin oder den Teilnehmer die Kulturvernetzung Niederösterreich schadlos halten.

Haftung für Vollmachtmängel
Teilnehmende, die (zumindest auch) in Vertretung eines, zweier oder mehrerer anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer auftreten (Gruppenausstellungen), halten im Fall eines Vertretungsmangels die Kulturvernetzung Niederösterreich für alle durch den Vertretungsmangel verursachten Schäden schadlos.
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